<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="0.92"><channel><title>Aktuelles zum Thema gez</title><link>http://themen.ratgeber.de/news/gez</link><description>In ratgeber.de finden Sie viele Informationen und Berichte zu gez sowie weiterführende Meldungen</description><language>de-de</language><copyright>2011 ratgeber.de</copyright><image><url>http://scd.t-online.de/statics/ve/ratgeber/images/tlogo.gif</url><title>Aktuelles zum Thema gez</title><link>http://themen.ratgeber.de/news/gez</link></image><item><title>Von der GEZ-Gebühr befreien lassen: So geht's</title><description>Die neue GEZ-Regelung, die 2013 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass nun alle Haushalte die gleiche Gebühr von 17,98 Euro monatlich zahlen – bis auf einige Ausnahmen. Wenn Sie etwa BAföG, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe empfangen, können Sie einen Antrag auf Befreiung von den GEZ-Beiträgen stell</description><link>http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/finanztipps/id_46110976/von-der-gez-gebuehr-befreien-lassen-so-geht-s.html</link><pubDate>05 Mar 2013 16:37:23 +0100</pubDate></item><item><title>Rückwirkend bei der GEZ anmelden: Tipps</title><description>Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist in Deutschland jedem bekannt. Sollten Sie dort Ihre Rundfunkgeräte noch nicht angemeldet haben, können Sie dies auch noch rückwirkend tun, denn "Schwarzsehen" gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld geahndet. Rückwirkend anmelden: So funktioniert es Um</description><enclosure length="10000" type="image/jpeg" url="http://bilder.t-online.de/b/62/72/87/62/id_62728762/tid_da/gez-geraete-koennen-sie-auch-rueckwirkend-anmelden.jpg"/><link>http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/finanztipps/id_49045780/rueckwirkend-bei-der-gez-anmelden-tipps.html</link><pubDate>05 Mar 2013 15:30:29 +0100</pubDate></item><item><title>GEZ 2013: Die Gebühren für den neuen Rundfunkbeitrag</title><description>Am 1. Januar 2013 startete der neue Rundfunkbeitrag und löste damit die bisherige Rundfunkgebühr der GEZ ab. Eine der wichtigsten Neuerungen: Es ist nun unerheblich, wer wie viele Geräte in Betrieb hat. Mit der neuesten Reform des Rundfunkstaatsvertrags wurde nämlich pro Haushalt eine Pauschale für</description><enclosure length="10000" type="image/jpeg" url="http://bilder.t-online.de/b/62/06/49/54/id_62064954/tid_da/die-neue-gez-gebuehr-gibt-es-seit-anfang-2013.jpg"/><link>http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/finanztipps/id_48751370/gez-2013-die-gebuehren-fuer-den-neuen-rundfunkbeitrag.html</link><pubDate>06 Feb 2013 12:08:33 +0100</pubDate></item><item><title>Einzugsermächtigung für GEZ-Gebühr: Auch 2013 gültig</title><description>Wenn Sie Ihre GEZ-Gebühr vor 2013 per Einzugsermächtigung bezahlt und dieses Verfahren nicht umgestellt haben, wird auch die zum 1. Januar eingeführte Rundfunkgebühr auf diese Weise eingezogen. Das gilt selbst dann, wenn sich die Beitragshöhe erhöht hat. Wissenswertes über die GEZ erfahren Sie in un</description><enclosure length="10000" type="image/jpeg" url="http://bilder.t-online.de/b/61/79/39/66/id_61793966/tid_da/die-einzugsermaechtigung-der-gez-gebuehr-ist-auch-fuer-den-rundfunkbeitrag-2013-gueltig-.jpg"/><link>http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/finanztipps/id_61727838/einzugsermaechtigung-fuer-gez-gebuehr-auch-2013-gueltig.html</link><pubDate>22 Jan 2013 12:09:13 +0100</pubDate></item><item><title>Von der GEZ erwischt: So teuer wird's</title><description>Vor Januar 2013 musste jeder, der sich von der GEZ abmelden ließ, mit einem unangenehmen Besuch durch die Rundfunkgebührenbeauftragten rechnen. Falls empfangsfähige Geräte nachweisen werden konnten, mussten die Betroffenen die GEZ-Gebühren rückwirkend nachzahlen. Doch wie sieht es nach der neuen GEZ</description><link>http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/finanztipps/id_46110978/von-der-gez-erwischt-so-teuer-wird-s.html</link><pubDate>18 Jan 2013 18:25:47 +0100</pubDate></item><item><title>GEZ kündigen: Wie Sie sich bei der GEZ abmelden</title><description>Nach der neuen GEZ-Regelung müssen ab 2013 alle Haushalte einen Beitrag zahlen, egal, ob sie PC, Radio und Fernsehen besitzen oder nicht. Manche Menschen müssen dadurch mehr zahlen als bisher. Andere wiederum werden von der Regelung entlastet und können die neue GEZ kündigen. Lesen Sie, wie Sie sich</description><link>http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/finanztipps/id_45994982/gez-kuendigen-wie-sie-sich-bei-der-gez-abmelden.html</link><pubDate>18 Jan 2013 11:01:04 +0100</pubDate></item><item><title>GEZ: So werden Sie nicht zum Schwarz-Seher</title><description>Auch wenn Sie nur selten fernsehen, dürften Sie die Werbespots für die Zahlung der Fernsehgebühren kennen. Dahinter steht die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die die Bereitstellung der öffentlich-rechtlichen TV- sowie Radiosender in Rechnung stellt. Dabei sind gleichermaßen Fernsehgeräte wie Radios,</description><link>http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/finanztipps/id_46110974/gez-so-werden-sie-nicht-zum-schwarz-seher.html</link><pubDate>19 Dec 2012 11:34:55 +0100</pubDate></item><item><title>GEZ: Welche Geräte müssen angemeldet werden?</title><description>Sicherlich besitzen auch Sie verschiedene Geräte der Unterhaltungselektronik, wie zum Beispiel Fernsehgerät, Radio. PC oder Smartphone. All diese Geräte müssen Sie bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) anmelden. Für eine legale Nutzung müssen Sie in regelmäßigen Abständen Beiträge entrichten. Gebühr</description><link>http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/finanztipps/id_49045778/gez-welche-geraete-muessen-angemeldet-werden-.html</link><pubDate>19 Dec 2012 11:30:27 +0100</pubDate></item><item><title>Was dürfen GEZ und Vermieter wissen?</title><description>Ab 2013 sollen Vermieter der GEZ genaue Auskünfte über ihre Mieter geben. Doch darf sie die Gebühreneinzugszentrale tatsächlich dazu in die Pflicht nehmen? Und welche Rechte haben GEZ-Fahnder und Vermieter sonst noch gegenüber den Mietern? Neues Gebührenmodell ab 2013 2013 ist ein neues Modell zur A</description><link>http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/finanztipps/id_57054066/was-duerfen-gez-und-vermieter-wissen-.html</link><pubDate>27 Jul 2012 15:56:24 +0200</pubDate></item><item><title>GEZ-Gebühren per Lastschrift bezahlen</title><description>Um das Bezahlen nie zu versäumen, wodurch Sie unter Umständen unschöne Konsequenzen fürchten müssen, empfiehlt es sich, die GEZ-Gebühren per Lastschrift zu entrichten. Wie Sie dies tun können, erfahren Sie hier. Darum sollten Sie Ihre GEZ-Gebühren per Lastschrift bezahlen Die Gebühreneinzugszentrale</description><link>http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/finanztipps/id_46908754/gez-gebuehren-per-lastschrift-bezahlen.html</link><pubDate>08 Feb 2012 09:23:15 +0100</pubDate></item></channel></rss>